Hier findest du alle geplanten Aktionen der Jugendarbeit.
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- Geschrieben von Hannes Hildebrandt
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Allgemein
Um eine effektive und ressourcenorientierte Jugendarbeit leisten zu können, ist ein großes Netz an Kooperationspartnern und Fachdiensten notwendig. Kurze Kommunikationswege und das vorhandensein funktionierender Strukturen sind maßgeblich am Prozess einer gelungenen sozialraumorientierten Kinder- und Jugendarbeit beteiligt. Schnelle Hilfs- und Unterstützungsangebote können somit vermittelt werden. Hier erhalten Sie/Ihr einen Einblick der Kooperationspartner, mit welchen ich in meiner Gemeindejugendarbeit zusammenarbeite.
Kooperationspartner |
Ansprechpartner | Kontaktdaten |
Allgemeiner Sozialdienst
Amt für Jugend und Familie |
Andreas Kurz |
0931/8003-568 oder |
Erziehungsberatungsstelle
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0931/41 904-61
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Familienstützpunkt | Anja Kulczynski |
Schulstraße 16 in Waldbüttelbrunn
0931/40480087
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Jobcenter Landkreis Würzburg |
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
0931/8003-386 oder 0931/8003-237
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Jugendgerichtshilfe | Frau Zschäpitz |
0931/8003-302
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Jugend- und Drogenberatungsstelle |
0931/59056 Mo-Do 9.00-12.30 Uhr, Fr 9.00-14.00 Uh |
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Jugendsozialarbeit |
Jennifer Tyra |
0931/45329450 |
Kindergarten St. Sixtus |
Sabine Rohde |
0931/46 75 220 |
Kinderhaus Blumenwiese | Annette Beck |
0931/46 31 50
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Kinderhaus Wiesenwichtel | Annette Beck | 0931/99136480 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Homepage |
Kreisjugendring Würzburg |
Katharina Ebert
(Geschäftsführerin)
|
0931/878 99
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Koki - Koordinierte Kinderschutzstelle von Stadt und Landkreis Würzburg |
0931/372721 0931/8003-332
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Kommunale Jugendarbeit |
Stephan Junghans |
0931/8003-293 |
Sozialpsychiatrischer Dienst Gesundheitsamt Würzburg |
0931/3574-5
Telefonseelsorge
0800/11 10 111
Krisendienst von 14-18.00 Uhr
0931/57 17 17
Bereitschaftsdienst von 18.30-0.30 Uhr
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Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH |
0931/45 19 13 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Suchtberatungsstelle |
0931/38658300 (ohne Anmeldung) |
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- Geschrieben von Super User
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Der Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen positiv zu gestalten und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu fördern. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen vor vielfältigen Gefahren zu schützen.
Das Jugendschutzgesetz: Was darf ich (nicht)?
Quelle: Europäisches Jugendportal | zum Artikel
Tabak und Alkohol
- So lange du unter 18 bist, darfst du nicht rauchen oder andere Tabakwaren konsumieren.
- Du darfst auch keine branntweinhaltigen Produkte (Spirituosen wie Tequila, Wodka oder Rum, auch keine Mischgetränke) unter 18 Jahren konsumieren.
- Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt) darfst du ab 16 Jahren trinken.
- Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
Filme, Spielprogramme
- Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden.
- Du darfst DVDs, Konsolenspiele, etc. nur kaufen, wenn sie eine Freigabe für dein Alter haben.
- Schwer jugendgefährdende Trägermedien (zum Beispiel Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die zum Beispiel den Krieg verherrlichen, Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, sind mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.
Ausgehen / Weggehen (Besuch einer öffentlichen Veranstaltung wie z.B. Straßenfest, Disko, Kirchweih, Beachparty)
- Unter 14 Jahren dürfen Kinder nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person weggehen. Mit den Eltern gemeinsam so lange, wie die Eltern es für richtig halten.
- 14 bis 16-jährige Jugendliche dürfen nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person öffentliche Veranstaltungen besuchen. Mit den Eltern so lange, wie die Eltern es für richtig halten.
- 16 bis 18-jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr eine öffentliche Veranstaltung besuchen. Danach nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person.
- Ab 18 Jahren gelten keine Einschränkungen mehr.
Die Eltern haben die Pflicht, eine kompetente und verantwortungsbewusste Person als erziehungsbeauftragte Person für ihr Kind zu benennen.Nicht empfehlenswert sind Freunde oder Cliquenälteste, denn hier fehlt das erforderliche Autoritätsverhältnis. Alkoholisierte Personen sind ebenfalls nicht in der Lage, dem Erziehungsauftrag nachzukommen.
Veranstalter, die als Träger der Jugendhilfe anerkannt sind, können - bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege - im voraus beim Amt für Jugend und Familie (Stephan Junghans) in Einzelfällen spezielle Ausnahmegenehmigungen erhalten.
Aufenthalte in Bars und Dicsos und Glücksspiel
- Nachtbars und Nachtclubs sowie öffentliche Spielhallen darfst du erst ab 18 Jahren besuchen.
- So lange du unter 18 Jahre bist, darfst du an Geldspielgeräten nicht spielen - dies gilt für Spielhallen und auch in der Gastronomie.
Weiterführende Links und Informationen:
Jugendschutzgesetz (Link | PDF)
Jugendschutz-Aushangtafel für Veranstaltungen (PDF)
Jugendschutz Broschöre (PDF)
- Details
- Geschrieben von Sophia Amrehn
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Teilnehmer/innen: | Kinder der 2. und 3. Schulklasse der Grundschule Hettstadt (max. 10 Kinder) |
Zeitraum: | März bis Juni |
Tag: | Donnerstag, von 13.05 bis 15.00 Uhr (eine halbe Stunde Mittagspause ist vorgesehen) |
Seit Beginn des Schuljahres 2009/10 gibt es an der Grundschule in Hettstadt eine Streitschlichter AG. Die Streitschlichterausbildung wird von der gemeindlichen Jugendpflegerin durchgeführt.
Schüler-Streitschlichtung und Möglichkeiten gewaltfreier Konfliktbearbeitung sind zentrale Elemente der Gewaltprävention. Da Konflikte im Schulalltag unvermeidlich sind und zum Leben in einer sozialen Gemeinschaft dazu gehören, sollen den Schülerinnen und Schülern so früh wie möglich Handlungskonzepte vermittelt werden, die sie dazu befähigen mit kleineren Konfliktsituationen konstruktiv umzugehen und eigenständig nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Die Ausbildung der Streitschlichter verfolgt zwei konkrete Ziele, zum einen unterstützen sie das soziale Lernen in der Schule in dem sie Verantwortung übernehmen, und zum anderen leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einer angemessenen Konfliktbewältigungs- und Kommunikationskultur. Sie erfahren dabei wie sie selbst zu einem positiven Schulklima beitragen können.
Struktur der Ausbildung
Ausgewählte Kinder der 2. und 3. Klasse (mind. 8 und max. 10 Teilnehmer/innen) der Grundschule Hettstadt werden in 10 Modulen (á 2,0 Zeitstunden) zum Konfliktlotsen/Mediator ausgebildet. Zeitraum des Projektes ist Anfang März bis Anfang Juni. Die Streitschlichterausbildung an der Grundschule Hettstadt orientiert sich dabei an dem Bensberger Mediations-Modell für Grundschulen.
Zu Beginn der Ausbildung bekommen die Teilnehmer einen theoretischen Überblick über das Thema Konflikt. Per Brainstorming werden die Teilnehmer an das Thema herangeführt. Verschiedene Konfliktarten und Grundmuster werden besprochen, Gesprächsregeln in der Gruppe werden erarbeitet und die Aufgaben eines Streitschlichters werden erläutert.
Die darauf folgenden Arbeitsmodule bestehen aus einem sehr großen Praxisteil verknüpft mit theoretischem Input. In Rollenspielen lernen die Teilnehmer, wie sich ein Streitschlichter in einer Konfliktsituation zu verhalten hat, welche Aufgabe er besitzt und welches Ziel im Streitschlichterprozess verfolgt werden muss. Verschiedene Arbeitstechniken bekommen die Kinder dabei an die Hand.
Der Kurs wird mit einer Abschlussprüfung beendet. Die Kinder erhalten eine Urkunde und einen Streitschlichter-ausweis. Mit einem Fest wird die anstrengende Zeit beendet.
Bis zum Schuljahresende übernehmen die "alten Streitschlichter" eine Patenschaft für die "neuen Streitschlichter". Im Team bekommen die Zukünftigen einen Einblick in die bevorstehenden Aufgaben.
In neuem Schuljahr werden die ausgebildeten Streitschlichter in einem kurzen Treffen nachgeschult und gehen dann in den ersten Pausen jeweils ihrer Arbeit als Streitschlichter nach.
Ziel der Ausbildung: Die Kinder sollen in den einzelnen Modulen darauf vorbereitet werden, in einer Konfliktsituation ruhig zu bleiben, die verschiedenen Hintergründe und versteckten Botschaften eines Streits zu erkennen und mit einem strukturierten Gesprächsschema eine Konfliktlösung unter den Streitparteien herbeizuführen.
Aktuelle Streitschlichter
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- Geschrieben von Super User
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