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Quelle: https://www.e-recht24.de/musterdatenschutzerklaerung. html

Auf unserer Homepage finden Sie alles Wichtige rund um die Gemeindejugendarbeit in Hettstadt.

Alle aktuellen Themen finden Sie gesammelt im Reiter Aktuelles.

Im Register Jugendarbeit erhalten Sie allgemeine Informationen über die Jugendarbeit sowie interessante Ausprägungen für schulische Aktivitäten. Außerdem gibt es unter dieser Rubrik eine Liste von Ansprechpartnern und einige Links zum Jugendschutzgesetz  (JuSchG). Unter Ferienprogramm  erhalten Sie Konzepte und Aktivitäten zum Ferienprogramm der Gemeinde Hettstadt. Der Abenteuerspielplatz - eine zentrale Komponente in der Ferienbetreuung - erfährt daher eine eigene Rubrik, die weiterführende Informationen zur Konzeption und Terminen bietet. In der Rubrik Jugendzentrum können Sie einen virtuellen Blick in das im Ort bekannte Gebäude "BlueBox" wagen. Eine kurze Selbstdarstellung und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie schließlich im Reiter Über uns.

Ihr Team der Gemeindejugendarbeit Hettstadt

Der Kinder- und Jugendschutz hat die zentrale Aufgabe, die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen positiv zu gestalten und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu fördern. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen vor vielfältigen Gefahren zu schützen.

Das Jugendschutzgesetz: Was darf ich (nicht)?

Quelle: Europäisches Jugendportal | zum Artikel

Tabak und Alkohol

  • So lange du unter 18 bist, darfst du nicht rauchen oder andere Tabakwaren konsumieren.
  • Du darfst auch keine branntweinhaltigen Produkte (Spirituosen wie Tequila, Wodka oder Rum, auch keine Mischgetränke) unter 18 Jahren konsumieren.
  • Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt) darfst du ab 16 Jahren trinken.
  • Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.

Filme, Spielprogramme

  • Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden.
  • Du darfst DVDs, Konsolenspiele, etc. nur kaufen, wenn sie eine Freigabe für dein Alter haben.
  • Schwer jugendgefährdende Trägermedien (zum Beispiel Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die zum Beispiel den Krieg verherrlichen, Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, sind mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.

Ausgehen / Weggehen (Besuch einer öffentlichen Veranstaltung wie z.B. Straßenfest, Disko, Kirchweih, Beachparty)

  • Unter 14 Jahren dürfen Kinder nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person weggehen. Mit den Eltern gemeinsam so lange, wie die Eltern es für richtig halten.
  • 14 bis 16-jährige Jugendliche dürfen nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person öffentliche Veranstaltungen besuchen. Mit den Eltern so lange, wie die Eltern es für richtig halten.
  • 16 bis 18-jährige dürfen ohne Begleitung bis 24 Uhr eine öffentliche Veranstaltung besuchen. Danach nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person.
  • Ab 18 Jahren gelten keine Einschränkungen mehr.

Die Eltern haben die Pflicht, eine kompetente und verantwortungsbewusste Person als erziehungsbeauftragte Person für ihr Kind zu benennen.Nicht empfehlenswert sind Freunde oder Cliquenälteste, denn hier fehlt das erforderliche Autoritätsverhältnis. Alkoholisierte Personen sind ebenfalls nicht in der Lage, dem Erziehungsauftrag nachzukommen.

Veranstalter, die als Träger der Jugendhilfe anerkannt sind, können - bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege - im voraus beim Amt für Jugend und Familie (Stephan Junghans) in Einzelfällen spezielle Ausnahmegenehmigungen erhalten.

Aufenthalte in Bars und Dicsos und Glücksspiel

  • Nachtbars und Nachtclubs sowie öffentliche Spielhallen darfst du erst ab 18 Jahren besuchen.
  • So lange du unter 18 Jahre bist, darfst du an Geldspielgeräten nicht spielen - dies gilt für Spielhallen und auch in der Gastronomie.
Weiterführende Links und Informationen:

Jugendschutzgesetz (Link | PDF)

Jugendschutz-Aushangtafel für Veranstaltungen (PDF)

Jugendschutz Broschöre (PDF)


Trägerschaft

Gemeinde Hettstadt
Rathausplatz 2, 97265 Hettstadt

Andrea Rothenbucher - Erste Bürgermeisterin
0931-46861-0
rathaus(at)hettstadt(punkt)de

Verantwortlich für den Inhalt
nach § 55 Abs. 2 RStV

Gemeindejugendarbeit Hettstadt
Soz.Päd. (B.A.) Hannes Hildebrandt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Realisierung, Webmaster

Harald Bock
An den Bergtannen 26, 97265 Hettstadt
webmaster(at)jugendarbeit-hettstadt(punkt)de

www.harald-bock.de
Bildnachweise Einige Bilder der Bilddatenbank pixelio.de entnommen.

 

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Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.

Die Gemeindejugendarbeit hat ein auf die verschiedenen Jahrgangsstufen zugeschnittenes Gesamtkonzept ent-wickelt, das in seinen Einzelelementen aufeinander aufbaut und nachhaltig zusammenwirkt. Je nach Klassenthema und Bedarf werden die Projekte in Absprache mit der jeweiligen Klassenleitung punktuell angepasst und Themen individuell intensiviert. Um intensiver mit den Kindern zu arbeiten, werden für die Projekte die Schulklassen in zwei Gruppen (á 45 Minuten Projektzeit) aufgeteilt.

Umgang mit Konfliktsituationen, die Erarbeitung von Problemlösungsstrategien, Stärkung des Selbstwertgefühls, der persönlichen und sozialen Kompetenzen, Entwicklung einer angemessenen Kommunikationskultur sowie die För-derung eines positiven Schulklimas - das sind nur einige der Themen, auf die die Gemeindejugendpflegerin in ihrer Tätigkeit an der Grundschule Bezug nimmt.

Neben der Durchführung von spezifischen, unterrichtsbegleitenden Klassenprojekten und einer Streitschlichter-ausbildung finden in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie weiteren Kooperationspartner immer wieder spannende Projekte und Themeneinheiten statt.

Stark von klein auf

Gewaltpräventionsprojekt der 1. und 2. Klasse

Das Klassenprojekt „Stark von klein auf“ ist ein klassenübergreifendes Projekt für die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Jahrgangsstufe. In insgesamt 12 Projektstunden lernen die Kinder wie sie anbahnende Konfliktsituationen erkennen und rechtzeitig abwenden können. Schwerpunkt ist dabei das erlenen der ´Giraffen- und der Wolfssprache´ nach Marshall Rosenberg. Die Fähigkeit, Situationen bewusst aus verschiedenen Perspektiven wahrzunehmen, ist eine wichtige Voraussetzung für einen zufriedenstellenden und achtsamen Umgang miteinander. Es ist auf diese Weise möglich, dass wir unsere Bedürfnisse so ausdrücken, dass die andere Person versteht, um was es uns wirklich geht. Dazu gibt es die Symboltiere Wolf und Giraffe. Im Training lernen wir uns als Giraffe auszudrücken und die Wolfssprache zu vermeiden. Dies geschieht insbesondere durch eine Vielzahl von Übungen, um Erfahrungen zu sammeln.

Das Präventionsprojekt wird jeweils einmal wöchentlich in einer Schulstunde bearbeitet und schließt mit einer gemeinsamen Teambuildingsmaßnahme und Reflexionsstunde in der Herzog-Hedan-Halle ab.

Aufbauend auf den Inhalten des Klassenprojektes in der 1. Jahrgangsstufe wird dieses Klassenprojekt in der 2. Jahrgangsstufe fortgeführt, so können die bereits erworbenen Kompetenzen weiter vertieft und trainiert werden und die Klassengemeinschaft gestärkt werden.

Stark im Team

Das Präventionsprojekt der 3. Klasse

Das Klassenprojekt „Stark im Team“ zielt auf die Stärkung der Klassengemeinschaft und die Förderung der sozialen Kompetenzen, die sie im Umgang miteinander brauchen. Teamfähigkeit gewinnt heutzutage immer mehr an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, dass unsere Schülerinnen und Schüler frühzeitig darauf vorbereitet werden. Spielerisch lernen die Kinder, dass manche Dinge nur im Team bewältigt werden können. Sie machen so die Erfahrung wie hilfreich Zusammenarbeit sein kann und wie sehr sie davon profitieren.

Das Präventionsprojekt umfasst insgesamt 10 Einheiten von á 45 Minuten. Um die Partizipation der Kinder zu fördern, wird gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern sowie der Klassenleitung am Ende des Projektes eine Klassenvereinbarung erarbeitet. Diese wird in regelmäßig stattfindenden Reflexionsrunden auf ihre Einhaltung überprüft und Verbesserungsvorschläge eingebracht.

Ultra Stark

Das Kooperationsprojekt der 4. Klasse

In der 4. Klasse wird es noch einmal spannend. Die Grundschulzeit geht zu Ende, die Übertrittsempfehlungen sind nicht mehr weit und der eine oder andere spürt bereits, dass die gemeinsame Zeit langsam zu Ende geht.
Gerade dieser Umstand und die nahende Unsicherheit, wie es nächstes Jahr wohl weitergeht, führt in den vierten Klassen vermehrt zu Konflikten. Unter dem Motto „Ultra Stark“ geht es um die Stärkung des Einzelnen aber auch der Klassengemeinschaft.

Das Klassenprojekt der ältesten Grundschulkinder behandelt in insgesamt 6 Einheiten schwerpunktmäßig folgende Themen: Umgang mit Stresssituationen, Gefühle, Teamarbeit und Kooperationsfähigkeit. Das Projekt wird mit einer„Erlebnispädagogischen Kooperationsstunde“ beendet.

Die Klassenprojekte sind stets bedarfsorientiert. Je nach Klassenthema und individuellen Bedarf werden die Projekte in Absprache mit der jeweiligen Klassenleitung punktuell angepasst und Themen intensiviert.

 

Floßbauprojekt 2014     Spieletage
   
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